Schuster Aufzugsdienste GmbH
Schuster Aufzugsdienste GmbH
Hinterer Markt 18A
90584 Allersberg
Weiterer Standort:
Am Stadtgraben 12
92342 Freystadt
Geschäftsführer: Lukas Schuster
Gesellschafter: Lukas Schuster, Franz-Xaver Schuster, Margit Schuster
Telefon: 09179 9652280
Fax: 09179 9652281
E-Mail: info@schuster-aufzugsdienste.de
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg
Registernummer: HRB 40149
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE351556499
Handwerkskammer: [z. B. Handwerkskammer für Mittelfranken]
Eingetragenes Gewerk: [z. B. Aufzugstechnik / Metallbauerhandwerk]
Name und Sitz des Versicherers: [Versicherungsgesellschaft, Ort]
Geltungsraum der Versicherung: [z. B. Deutschland]
Lukas Schuster, Anschrift wie oben
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
[Bitte entscheiden: „Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.“ ODER Angabe der zuständigen Schlichtungsstelle]
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Schuster Aufzugsdienste GmbH
Hinterer Markt 18A
90584 Allersberg
09179/9652280
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können Sie Ihren Abmeldewunsch auch jederzeit an
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Für Schuster Aufzugsdienste GmbH · Stand: 01.06.2026 (vorherige Aktualisierung: 02.12.2025)
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Schuster Aufzugsdienste GmbH
(im Folgenden „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) im Bereich
Aufzugsdienstleistungen, insbesondere Installation, Wartung, Reparatur, Modernisierung und
Notrufaufschaltungen.
1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich
bestätigt werden.
1.3 Sämtliche bestehenden Verträge, die vor der Gründung der GmbH abgeschlossen wurden, gelten automatisch zu
den Konditionen der GmbH, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2.1 Der Auftragnehmer erbringt Aufzugsdienstleistungen gemäß den individuellen Vereinbarungen mit dem
Auftraggeber und den gesetzlichen Bestimmungen.
2.2 Vertragsänderungen, Modernisierungen oder Umbauten können eine Anpassung der Vertragsbedingungen nach sich
ziehen.
3.1 Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich anders
vereinbart.
3.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die tatsächliche Ausführung der
vereinbarten Leistung zustande.
3.3 Angebote können schriftlich, mündlich oder durch konkludentes Handeln erfolgen.
3.4 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.
3.5 Im Falle einer Modernisierung, Sanierung oder wesentlichen Änderung der Aufzugsanlage können die
Vertragsparteien eine Anpassung des bestehenden Vertrags vereinbaren.
3.6 Alle bestehenden Verträge, die vor der Gründung der GmbH abgeschlossen wurden, werden automatisch zu den
Konditionen und Vertragsbedingungen der GmbH umgestellt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart
wurde.
3.7 Die Konditionen und Vertragsbedingungen der GmbH gelten ab dem Zeitpunkt der In-Kraft-Setzung der GmbH.
Durch die fortgesetzte Nutzung der Dienstleistungen und die jährliche Bezahlung der Verträge akzeptiert der
Auftraggeber diese Konditionen und Vertragsbedingungen der GmbH.
4.1 Preise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste oder individuellen Angeboten und sind, sofern
nicht anders vereinbart, netto ohne Abzüge.
4.2 Zahlungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsstellung fällig, sofern keine abweichenden
Vereinbarungen bestehen.
4.2.1 Für Mahnungen bei Zahlungsverzug gilt ein Zahlungsziel von 5 Werktagen. Mahngebühren und Verzugszinsen
können vom Auftragnehmer ab dem 11. Kalendertag, an dem die Rechnung als nicht beglichen gilt, berechnet
werden.
4.3 Für Kunden mit bestehender Kundennummer können, wenn vereinbart, Rechnungsbeträge per SEPA-Lastschrift
eingezogen werden. Der Auftraggeber erteilt ein entsprechendes Mandat.
4.4 Das SEPA-Lastschriftmandat kann vom Auftraggeber jederzeit schriftlich widerrufen werden, spätestens 14
Tage vor dem nächsten Abbuchungstermin.
4.5 Der Auftraggeber sorgt für ausreichende Deckung des Kontos; bei nicht erfolgreicher Abbuchung trägt er die
entstehenden Kosten.
4.6 Der Auftraggeber wird mindestens 14 Tage vor der ersten Abbuchung über Betrag und Termin informiert.
4.7 Mit der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats bestätigt der Auftraggeber, dass er berechtigt ist, die
Einzugsermächtigung zu erteilen, und dass die Kontodaten korrekt sind.
4.8 Diese Regelungen treten mit Vertragsunterzeichnung in Kraft und bleiben bis zum Widerruf gültig.
5.1 Die im jeweiligen Auftrag bzw. Angebot angegebene „maximale jährliche Anzahl“ von Wartungen bestimmt
ausschließlich die Obergrenze der im Vertragsjahr durchführbaren Wartungseinsätze und begründet keine
Verpflichtung zur vollständigen Ausschöpfung dieses Limits.
5.2 Ob und in welchem Umfang Wartungen innerhalb dieser Höchstgrenze durchgeführt werden, entscheidet der
Auftragnehmer nach eigenem Ermessen aufgrund des tatsächlichen Bedarfs der betreuten Anlage (laut Textpassage
Angebot oder Auftrag Wartungsvertrag: „Wartungsanzahl (max. Anzahl variiert nach Bedarf): …“).
5.3 Der Auftragnehmer garantiert jedoch, dass mindestens eine Wartung pro Kalenderjahr stattfindet
(Mindestwartung).
5.4 Weitere Wartungen erfolgen nur, wenn der Bedarf dies aus Sicht des Auftragnehmers rechtfertigt —
beispielsweise aufgrund von Vorbefunden, Verschleiß, Ergebnis früherer Wartungen oder geänderter
Betriebsbedingungen.
5.5 Ersatzteile, Materialkosten sowie gegebenenfalls Zuschläge für Nacht-/Wochenend-/Feiertagseinsätze bleiben
— wie in den bestehenden AGB geregelt — gesondert und nur bei tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.
6.1 Ist die Durchführung eines Einsatzes aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht möglich (z. B. fehlender Zugang, fehlende Schlüssel, Nichterreichbarkeit des Ansprechpartners oder nicht vorbereitete Anlage), ist der Auftragnehmer berechtigt, die entstandenen Fahrtkosten sowie die angefallene Arbeitszeit in Rechnung zu stellen.
7.1 Die Rechnungsstellung erfolgt gemäß den vertraglich vereinbarten Leistungen individuell bei jeweiligem
Auftrag oder nach geltenden Standards des Auftragnehmers.
7.2 Auch hier gilt die SEPA-Lastschriftregelung analog zu Abschnitt 4.
7.3 Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen nach § 288 BGB berechnet werden.
8.1 Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit
haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
8.2 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
8.3 Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrechungen ist ausgeschlossen, soweit
gesetzlich zulässig.
9.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, offensichtliche Mängel der erbrachten Dienstleistungen oder gelieferten
Produkte unverzüglich nach Leistungserbringung schriftlich zu rügen. Unterlässt der Auftraggeber dies, gilt
die Leistung als genehmigt und unanfechtbar.
9.2 Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung
berechtigt. Schlägt die Nachbesserung fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.
9.3 Haftung für Folgeschäden, die nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers verursacht
wurden, ist ausgeschlossen.
9.4 Mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses, gleichgültig ob durch Kündigung eines Wartungsvertrags,
Notrufvertrags oder einer sonstigen Zusammenarbeit, verfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche des
Auftraggebers. Dies gilt insbesondere für spätere Mängelmeldungen oder Nachbesserungsansprüche, die nach
Vertragsende auftreten.
10.1 Verträge über wiederkehrende Dienstleistungen können nur unter Einhaltung der in den jeweiligen
Vertragsbedingungen festgelegten Fristen gekündigt werden.
10.2 Wird der Vertrag nicht mindestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt,
verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr.
10.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund ist für beide Vertragsparteien
ausgeschlossen.
11.1 Wird ein bereits verbindlich erteilter Auftrag oder ein abgeschlossener Vertrag vor dem vereinbarten Leistungs- bzw. Vertragsbeginn durch den Auftraggeber gekündigt, storniert oder aus sonstigen Gründen nicht durchgeführt, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Stornierungsentschädigung zu verlangen. Diese beträgt:
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
12.1 Verzögert sich die Durchführung vereinbarter Leistungen aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten
hat, oder befindet sich dieser im Annahmeverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, hierdurch entstehende
Mehrkosten, Lagerkosten, Fahrtkosten sowie sonstige Aufwendungen gesondert in Rechnung zu stellen.
12.2 Werden bereits bestellte Materialien oder Ersatzteile aufgrund eines vom Auftraggeber zu vertretenden
Umstands nicht eingebaut oder abgenommen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die hierdurch entstandenen Kosten
sowie gegebenenfalls anfallende Lager- und Verwaltungskosten zu berechnen.
12.3 Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Auftragnehmers bleiben unberührt.
13.1 Der Auftragnehmer kann Preise nach Ablauf von 10 Monaten anpassen, wenn sich wesentliche Kostenfaktoren
wie Löhne, Materialpreise oder gesetzliche Abgaben ändern.
13.2 Preisanpassungen werden dem Auftraggeber mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten schriftlich
mitgeteilt.
14.1 Gelieferte Ersatzteile und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des
Auftragnehmers. Bis zur vollständigen Bezahlung dürfen gelieferte Teile weder verpfändet noch
sicherungsübereignet werden.
14.2 Liefertermine für Ersatzteile und Materialien sind unverbindlich. Verzögerungen durch Lieferanten
begründen keinen Schadensersatzanspruch gegen den Auftragnehmer.
14.3 Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Streiks, Naturereignisse, behördliche Anordnungen,
Lieferengpässe oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
15.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
15.2 Es gilt deutsches Recht, Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
15.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Firma: Schuster Aufzugsdienste GmbH · Sitz: 90584 Allersberg, Hinterer Markt 18a
Ursprünglich erstellt: Freystadt, 01.03.2022 (geändert am 01.06.2026)
Im Pauschalpreis nicht enthalten sind:
§ 1 Beginn/Laufzeit — Der Wartungsvertrag beginnt am [Datum], hat eine Mindestlaufzeit von 12
Monaten. Erfolgt keine schriftliche Kündigung mindestens drei Monate vor Jahresende, verlängert sich der
Vertrag automatisch um weitere 12 Monate. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht nicht.
§ 2 Zahlung — Die Vergütung ist jeweils für 12 Monate im Voraus fällig. Folgejahre sind
jeweils vor Beginn des neuen Vertragsjahres fällig.
§ 3 Preisanpassung — Eine erste Preisanpassung wegen veränderter Lohnkosten oder anderer
Faktoren kann frühestens nach Ablauf von zehn Monaten nach Vertragsabschluss verlangt werden. Anpassungen
sind nur durch den Auftragnehmer möglich und schriftlich anzukündigen.
§ 4 AGB — Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen. Verträge und
Rechnungen werden auf dieser Grundlage ausgestellt.
Freystadt, 01.06.2024 (geändert am 01.06.2026; letzte Änderung am 02.12.2025)
Im Pauschalpreis nicht enthalten sind:
§ 1 Beginn/Laufzeit — Der Vertrag beginnt am [Datum], hat eine Mindestlaufzeit von 48
Monaten (bei Miete). Erfolgt keine schriftliche Kündigung mindestens drei Monate vor Jahresende, verlängert
er sich automatisch um weitere 12 Monate. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht nicht.
§ 2 Zahlung — Die Vergütung ist jeweils für 12 Monate im Voraus fällig. Folgejahre sind
jeweils vor Beginn des neuen Vertragsjahres fällig.
§ 3 Preisanpassung — Eine Preisanpassung wegen veränderter Lohnkosten oder anderer Faktoren
ist frühestens nach zehn Monaten möglich. Sie ist nur durch den Auftragnehmer zulässig und schriftlich
anzukündigen.
§ 4 Mietgeräte/Vorherige Systeme — Die Übernahme von Mietgeräten oder vorherigen Systemen
erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung oder Sachmangelhaftung.
§ 5 AGB — Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen. Verträge und
Rechnungen werden auf dieser Grundlage ausgestellt.
Freystadt, 01.06.2024 (geändert am 01.06.2026; letzte Änderung am 02.12.2025)
Im Pauschalpreis nicht enthalten sind:
§ 1 Beginn/Laufzeit — Der Vertrag beginnt am [Datum], hat eine Mindestlaufzeit von 12
Monaten (bei Aufschaltung). Erfolgt keine schriftliche Kündigung mindestens drei Monate vor Jahresende,
verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht nicht.
§ 2 Zahlung — Die Vergütung ist jeweils für 12 Monate im Voraus fällig. Folgejahre sind
jeweils vor Beginn des neuen Vertragsjahres fällig.
§ 3 Preisanpassung — Eine Preisanpassung wegen veränderter Lohnkosten oder anderer Faktoren
ist frühestens nach zehn Monaten möglich. Sie ist nur durch den Auftragnehmer zulässig und schriftlich
anzukündigen.
§ 4 Mietgeräte/Vorherige Systeme — Die Übernahme von Mietgeräten oder vorherigen Systemen
erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung oder Sachmangelhaftung.
§ 5 AGB — Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen. Verträge und
Rechnungen werden auf dieser Grundlage ausgestellt.
Freystadt, 01.06.2024 (geändert am 01.06.2026; letzte Änderung am 02.12.2025)